- Hierarchie
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- Exclusiva
- Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
- Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Rehabilitation mit spezifischer Ausrichtung auf die Anforderungen des Erwerbslebens. Dies beinhaltet bei Notwendigkeit auch die Prüfung einer beruflichen Neuorientierung sowie die Berücksichtigung einer mit dem weiteren Arbeitsleben verbundenen psychischen Problematik.
Während des gesamten Aufenthaltes erfolgt eine Verhaltensbeobachtung, insbesondere bei Leistungstests, Assessmenterhebung und Therapien.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Beurteilung von funktionellen Defiziten und Leistungsfähigkeit:
Assessments werden mindestens bei Eintritt sowie bei Austritt standardmässig erhoben, ausser es liegen Kontraindikationen zur Durchführung der Assessments oder eine unklare medizinische Situation vor.
a. Bei Eintritt standardisierte Befunderhebung gemäss ICF durch Ärztinnen / Ärzte und Therapeutinnen / Therapeuten zur Beurteilung von
- Körperfunktionen und -strukturen,
- Aktivitäten und Partizipation,
- Umweltfaktoren und persönliche Faktoren.
b. Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit [EFL-Verfahren] gemäss der von der SAR [Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation] festgelegten Standards (In der Regel nur Teil-EFL-Basis-Test mit Elementen des EFL je nach Fragestellung)
c. Liegt bereits ein erhobenes Arbeitsprofil vor (durch IV oder UV), erfolgt ein strukturiertes Patienteninterview zur Ergänzung arbeitsspezifischer Anforderungen. Bei Fehlen eines Arbeitsprofils kann, wo notwendig, eine Arbeitsplatzabklärung mit Evaluation der Arbeitsplatzsituation inkl. Arbeitsplatzanforderungen erfolgen.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapieziele und Evaluation:
a. Erarbeitung eines gemeinsamen Zieles mit Ableitung von Wochenzielen. Vereinbarung von Therapiezielen und individuellen Therapieplänen mit der Patientin / dem Patienten. Wöchentliche Evaluation der Wochenziele mit notwendiger Anpassung der Therapiepläne.
b. Interdisziplinäre Fallbesprechungen oder multidisziplinäre Teambesprechungen mit Auswertung der Ergebnisse in Form einer Anforderung / Fähigkeits-/Defizitanalyse, Planung, Überprüfung und Anpassung der weiteren Vorgehensweise patientenbezogen nach Bedarf.
c. Berufs-/Arbeitsberatung mit Evaluation der Möglichkeiten im angestammten oder anderen Beruf/bisheriger oder künftiger Arbeit durch anerkannte Assessments
- Mindestmerkmal Punkt 4, Therapie und Schulung:
Die Therapie umfasst ein Berufsorientiertes Training [BOT] oder ein Ergonomietraining [work hardening].
Zur Erreichung der aktivitäts- und arbeitsbezogenen Ziele werden mindestens drei der Therapieverfahren a bis g in patientenbezogenen Kombinationen angewendet:
a. individuelle medizinische Trainingstherapie zur Verbesserung der arbeitsrelevanten Defizite. Diese beinhaltet eine spezialisierte Physio- oder Ergotherapie (geschult in Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit, Arbeitsanamnese, Work-Hardening/ - Conditioning)
b. Arbeitssimulation (Training komplexer arbeitsrelevanter Bewegungsabläufe)
c. Sozialrechtliche Beratung und Arbeits-/Berufsberatung mit Evaluation der Möglichkeiten im angestammten oder anderen Beruf durch anerkannte Assessments.
d. Schmerz-Edukation
e. Anpassen und Training von Hilfsmitteln zur Berufsausübung
f. Psychologisch/psychotherapeutische Behandlung bei Bedarf
g. Arbeiten nach kognitiv-verhaltensorientierten Konzepten.
- Mindestmerkmal Punkt 5: Durchschnittliche Therapie- sowie Schulungsdauer pro Woche:
Eine Woche [Behandlungswoche] umfasst 7 Kalendertage. Die Therapieeinheiten und die Edukation [Schulung] erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie je nach Indikation und in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Ressourcen der Patientin/des Patienten.
Die durchschnittliche Therapie- sowie Schulungsdauer pro Woche umfasst mind. 900 Min. Diese zeitliche Vorgabe für die wöchentlichen Therapien und Schulungen ist als Durchschnitt pro Woche auf den Zeitraum des Aufenthaltes mit spezifischer Indikation zur Berufsrehabilitation und Arbeitsrehabilitation bezogen.
- Mindestmerkmal Punkt 6, Behandlungsteam:
- Facharzt/Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation
- Physiotherpeut/in, Ergotherapeut/in, Ergonomiespezialist/innen
- Psycholog/in / Psychiater/in,
- Schmerztherapeut/in bei Bedarf,
- Mindestens ein Berufsabklärer/in, Berufsberater/in oder Arbeitsagog/in
Ärztin / Arzt, Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten und Ergotherapeutinnen / Ergotherapeuten müssen dabei SAR [Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation] zertifizierte EFL/APA/WH Spezialistinnen / Spezialisten umfassen (mind. eine Person).
Die Leitung des Behandlungsteams und die Klinik müssen gemäss Qualitätssicherungskonzept IG Ergonomie SAR akkreditiert sein.
- Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Die Subkategorie 93.85.- bildet Leistungen ab, die über die definierten Basisleistungen der Rehabilitation hinausgehen.
- Untercodes
- 93.85.1 Berufsrehabilitation und Arbeitsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage
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